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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ästhetische Operationen?

Immer wieder stehen Frauen vor der Situation – aber auch Männer – dass sie sich einer ästhetischen Operation unterziehen möchten. Doch die Gesetzeslage sieht derartige Operationen nicht vor, sodass die Krankenkassen immer wieder die Kostenübernahme verweigern. Aus diesem Grund weichen viele in das Ausland aus – etwa nach Tschechien zu den cz-wellmed.de Kliniken.

Die Gründe für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Im Endeffekt übernimmt die Kosten die Krankenkasse dann, wenn die Schönheitsoperation auch für die Gesundheit positive Folgen hat. Das bedeutet, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen bzw. diese durch einen Arzt begründet werden muss. Die Feststellung übernimmt jedoch kein Hausarzt oder Privatarzt, sondern ein Arzt der Krankenkasse. Doch eine medizinische Notwendigkeit ist nicht automatisch ein Grund für die Kostenübernahme – entschieden wird im Einzelfall. Denn viele Ärzte der Krankenkasse sehen die Notwendigkeit nicht und geben in ihrem Gutachten keine Empfehlung für die Übernahme der Kosten ab. Dadurch sollte man sich nicht ermutigen lassen – gegen das Gutachten kann sehr wohl Einspruch erhoben werden und ein zweites Gutachten wird angefordert. Sollte dieses ebenfalls dafür sorgen, dass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht übernommen wird, kann man nur noch mittels eines Rechtsanwaltes dagegen berufen.

Wann liegt eine medizinische Notwendigkeit vor?

Bei Brustvergrößerungen trägt die Krankenkasse die Kosten dann, wenn etwa eine Missbildung der Brüste wie auch ungleiche Brüste (etwa aufgrund einer Tumorentfernung) bestehen. Eine Korrektur der Nase wird etwa bezahlt, wenn die Atmung durch den Schiefstand der Nasenscheidewand erschwert wird bzw. wenn eine Fehlstellung aufgrund eines Unfalls oder eines Tumors besteht. Die Lidkorrektur wird bei Schlupflidern bezahlt, sofern die Oberlider verdeckt werden. Ebenfalls gibt es Gründe für die Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung, wenn mindestens 400 Gramm Brustgewebe entfernt werden muss und bereits Rückenprobleme diagnostiziert wurden. Auch Fettabsaugungen werden bezahlt; etwa bei einer Fettverteilungsstörung bzw. dem Reiterhosensyndrom. Die Bauchstraffung wird dann übernommen, wenn etwaige Ekzembildungen unter den Hautfalten auftreten. Das ist vor allem nach einem drastischen Gewichtsverlust der Fall. In jedem Fall gilt aber, dass der Hausarzt eine Empfehlung an die Kasse ausstellen kann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, die selbst mit therapeutischer Behandlung nicht behandelbar ist. Dazu werden Befunde, Berichte und bisheriger Behandlungsverlauf eingefordert, die den Nachweis darüber bekräftigen.

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